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Wählen Sie das Unternehmen und ergänzen Sie die für die Anfrage erforderlichen Angaben.
Ihre Daten. Ihr Recht. Wir helfen Ihnen dabei.
Fordern Sie mit wenigen Klicks Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen an – verständlich, schnell und auf Grundlage von Art. 15 DSGVO.
✓ Sichere Zahlung und verschlüsselte Datenübertragung
In drei übersichtlichen Schritten zu Ihrer Datenschutzabfrage.
Wählen Sie das Unternehmen und ergänzen Sie die für die Anfrage erforderlichen Angaben.
Aus Ihren Angaben wird eine strukturierte Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO erstellt.
Das Unternehmen antwortet direkt an Sie oder an das von Ihnen gewählte Postfach.
Eine Auskunft kann Klarheit schaffen, bevor Sie weitere Schritte prüfen oder gespeicherte Daten berichtigen beziehungsweise löschen lassen.
Abfrage für 3,99 € erstellenKonten, Plattformen, Shops oder Apps.
Banken, Zahlungsdienste oder Versicherungen.
Transaktionen, Kontodaten und Spielhistorien.
Nahezu jedes Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet.
Ein transparenter Festpreis ohne Abonnement und ohne versteckte Zusatzkosten.
Ein verständlicher Prozess führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben.
Die Anfrage beruft sich auf Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
Die Anfrage wird für den Versand an das ausgewählte Unternehmen vorbereitet.
Ihre Angaben werden nur für die Erstellung und Abwicklung der Anfrage verarbeitet.
Sie zahlen einmalig 3,99 €. Es entsteht kein laufendes Vertragsverhältnis.
Bei technischen Fragen steht Ihnen ein klar erreichbarer Kontakt zur Verfügung.
Auf der finalen Seite sollten Datenschutzerklärung, Anbieterkennzeichnung, Zahlungsinformationen, Löschfristen und die genaue Rolle des Portalbetreibers klar erläutert werden.
Mit einer Auskunftsanfrage können Sie ein Unternehmen darum bitten, Ihnen mitzuteilen, ob und welche personenbezogenen Daten dort über Sie verarbeitet werden.
Die Erstellung beziehungsweise Abwicklung der Anfrage kostet einmalig 3,99 €. Ein Abonnement wird nicht abgeschlossen.
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Information grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. In bestimmten Fällen kann die Frist verlängert werden.
Das Portal erleichtert die Erstellung und den Versand der Anfrage. Ob, wann und in welchem Umfang das angeschriebene Unternehmen antwortet, liegt nicht vollständig im Einflussbereich des Portalbetreibers.
Nein. Das Portal stellt eine technische Dienstleistung zur Erstellung beziehungsweise Übermittlung einer standardisierten Anfrage bereit. Eine individuelle rechtliche Prüfung ist nicht enthalten.
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