Das DSGVO Auskunftsrecht nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung gehört zu den zentralen Rechten, die jeder betroffenen Person gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen zustehen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, nachzuvollziehen, ob und in welchem Umfang Daten über Sie gespeichert werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Onlineshop, eine Bank, einen Glücksspielanbieter oder ein soziales Netzwerk handelt.
Welche Informationen umfasst die Auskunft?
Auf Grundlage von Art. 15 DSGVO können Sie unter anderem Auskunft über folgende Punkte verlangen:
- die konkret verarbeiteten personenbezogenen Daten,
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden oder werden,
- die geplante Speicherdauer beziehungsweise die Kriterien für deren Festlegung,
- die Herkunft der Daten, sofern sie nicht bei Ihnen selbst erhoben wurden.
Müssen Sie Ihre Anfrage begründen?
Nein. Das Auskunftsrecht steht Ihnen unabhängig von einem bestimmten Anlass zu – Sie müssen weder ein rechtliches Interesse nachweisen noch erklären, warum Sie die Auskunft wünschen.
Was können Sie mit der Auskunft tun?
Die erhaltene Auskunft schafft Klarheit darüber, welche Daten ein Unternehmen tatsächlich über Sie verarbeitet. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie weitere Rechte – etwa auf Berichtigung oder Löschung – geltend machen möchten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.